Betreiber von Windenergieanlagen können für diese Bauwerke prinzipiell an jeder geeigneten Stelle außerhalb von Ortschaften eine Baugenehmigung beantragen. Um diese Investorenpläne zu steuern und zu verhindern, dass Investoren im gesamten Stadtgebiet Windräder bauen können, muss der Stadtrat eine sogenannte „Konzentrationszone“ ausweisen. In dieser Zone können dann Windräder gebaut werden, der Rest des Stadtgebiets ist gesperrt.
2011 wurde bereits im Bereich der Hochspannungsleitungen bei Sechtem eine Konzentrationszone für Windenergie ausgewiesen. Dieser wurde im damaligen Verfahren u.a. intensiv auf Natur- und Artenschutzaspekte geprüft. Bei den aktuell vorgeschlagenen Flächen auf dem Ville-Rücken fehlt eine intensive Artenschutzprüfung.