Ja, die Stadt Bornheim muss Zonen für Windräder ausweisen. Auch wir halten es für sinnvoll, dass erneuerbare Energie in Bornheim hergestellt wird. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ verpflichtet das Land NRW, insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen. Auch Bornheim wird seinen Teil dazu beitragen müssen, dass Windkraft erzeugt werden kann.
Nein, denn es gibt kein Gesetz und kein Gerichtsurteil, das die Stadt Bornheim dazu zwingt, das Landschaftsschutzgebiet Ville für Windenergie zu opfern. Die Windenergie-Zone in der Rheinebene sorgt dafür, dass 2,8 Prozent des Stadtgebiets für Windenergie zur Verfügung gestellt werden. Das ist deutlich mehr als die 1,8 Prozent, die für das Land NRW als Zielwert festgelegt sind.
Die Felder und Wälder zwischen Rösberg, Hemmerich und Metternich sind ein beliebtes Gebiet für Spaziergänger, Wanderer, Reiter und Fahrradfahrer. Viele von uns leben hier, weil sie die Nähe zur unberührten Natur schätzen. Industrie-Windanlagen in der Höhe des Kölner Doms passen nicht in dieses Bild. Zudem gefährden sie bedrohte Vogelarten wie den Rotmilan und den Uhu, die hier friedlich und ungestört leben.
Als einzige Partei im Rat sprechen wir uns klar und deutlich für den Schutz des Villerückens aus. Die FDP hat sich in der Vergangenheit gegen Kiesgruben auf der Ville gewehrt, die FDP wehrt sich auch jetzt gegen die Zerstörung von intakten Natur- und Erholungsflächen im Vorgebirge.